Gifhorner Str. 83, 38112 Braunschweig

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kirsch Anhänger GmbH Braunschweig

1. Allgemeines / Grundsätze

Für Lieferungen/Leistungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen … Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Angebot, Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend … Die Zusicherung von Eigenschaften des Kaufobjektes bedarf in jedem Fall der schriftlichen Erklärung und Bestätigung des Verkäufers.

3. Preise

Soweit nicht anders angegeben … Eine Vertretung ist ausdrücklich offen zu legen.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben grundsätzlich zur vereinbarten Fälligkeit … ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

5. Lieferung und Leistung, Änderungsvorbehalt

Die Lieferungsverpflichtung des Verkäufers … Die dem Kunden obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §377 HGB gelten sinngemäß auch für unsere Lieferungen und Leistungen außerhalb des Kaufrechts.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Kaufgegenstände bleiben … Der Kunde ist verpflichtet, vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sämtliche gelieferte Gegenstände herauszugeben.

7. Übernahmebedingungen

Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss … mindestens 5,- Euro pro Produkt und pro Tag an den Kunden zu berechnen.

8. Versand

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gemäß jeweils gültiger Preisliste … Eine Gewährleistung aus etwa erteilten Versandvorschriften wird vom Verkäufer nicht übernommen.

9. Fahrzeug-Einstellung / Obhut

Das Einstellen von Fahrzeugen zu Umbauzwecken oder Reparaturen … Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

10. Gewährleistung

Für die Güte des verarbeiteten Materials … kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen.

11. Haftung

Für Schäden infolge eines Produktionsfehlers haftet der Verkäufer nicht … Soweit Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

12. Sonstige Bestimmungen

Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes … Die Anwendung des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Verkäufer die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung enthaltenen personenbezogenen Daten des Kunden in dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässigen Umfang verarbeitet und nutzt.